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   BFH, 22.11.1962 - V 192/60 U   

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https://dejure.org/1962,879
BFH, 22.11.1962 - V 192/60 U (https://dejure.org/1962,879)
BFH, Entscheidung vom 22.11.1962 - V 192/60 U (https://dejure.org/1962,879)
BFH, Entscheidung vom 22. November 1962 - V 192/60 U (https://dejure.org/1962,879)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen eines echten Schadensersatzes bei Entschädigung die ein Kraftfahrzeughändler für die Verletzung seines Alleinverkaufsrechts in einem bestimmten Bezirk von einem fremden Händler erhält

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 76, 298
  • BStBl III 1963, 106
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 27.04.1961 - V 263/58 U

    Inhalt der Einordnung einer vereinbarten Entschädigung als

    Auszug aus BFH, 22.11.1962 - V 192/60 U
    Der Bundesfinanzhof habe im Urteil V 263/58 U vom 27. April 1961, BStBl 1961 III S. 300, Slg. Bd. 73 S. 90, eine vertraglich genau festgelegte Entschädigung, die ein Kraftfahrzeughändler bei Verzug des Vertragsgegners erhalte, als Vertragsstrafe wegen Nichterfüllung (§ 339 BGB) und wie diese als echten Schadensersatz angesehen.

    Würde das vereinbarte pauschale Entgelt als Gegenleistung für eine Duldung oder einen Verzicht des geschädigten Händlers angesehen werden, so würde es echte Schadensersatzansprüche im Sinne des Umsatzsteuerrechts, die auf einer Vertragsverletzung beruhen, überhaupt nicht geben können, wie der erkennende Senat bereits in dem angeführten Urteil V 263/58 U im Falle der Entschädigung wegen Nichterfüllung eines Kaufvertrages über ein Kraftfahrzeug ausgesprochen hat.

  • BFH, 19.10.2001 - V R 48/00

    Forderungserfüllung durch Dritte

    Auch der Einwand der Klägerin, die A habe letztlich zur Vermeidung von Schadensersatzansprüchen der Handwerker gezahlt, führt zu keiner anderen Beurteilung, denn wegen des unmittelbaren Zusammenhangs mit der Leistung ist Entgelt auch eine Ersatzleistung, welche die Entgeltszahlung des Leistungsempfängers ersetzt (vgl. bereits BFH-Urteil vom 22. November 1962 V 192/60 U, BFHE 76, 298, BStBl III 1963, 106).
  • BGH, 03.11.2005 - IX ZR 140/04

    Umfang der Ansprüche des Massegläubigers gegen den Insolvenzverwalter

    Lässt dieser erkennen, dass die "Ersatzleistung" die Gegenleistung für eine empfangene Lieferung oder sonstige Leistung im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG darstellt, liegt keine nichtsteuerbare Schadensersatzleistung, sondern steuerpflichtiges Entgelt vor (BGH, Urt. v. 22. Oktober 1997 - XII ZR 142/95, WM 1998, 609, 612 f; BFHE 76, 298, 300).
  • LG Hamburg, 29.11.2017 - 308 O 236/15

    Anspruch der Miturhebergemeinschaft gegenüber der mit der Abmahntätigkeit

    Lässt dieser erkennen, dass die "Ersatzleistung" die Gegenleistung für eine empfangene Lieferung oder sonstige Leistung i.S. des § 1 Absatz 1 Nr. 1 UStG darstellt, liegt keine nichtsteuerbare Schadensersatzleistung, sondern steuerpflichtiges Entgelt vor (BGH, NJW-RR 1998, 803 = WM 1998, 609 [612f.]; BGH, NJW-RR 2006, 189 Rn. 10; BGH, NJW-RR 2007, 1066 Rn. 13; BFHE 76, 298 [300]).
  • BFH, 19.10.2001 - V R 75/98

    Entgelt Dritter für Leistung des Unternehmers

    Auch der Einwand der Klägerin, die B habe letztlich zur Vermeidung von Schadensersatzansprüchen der Handwerker gezahlt, führt zu keiner anderen Beurteilung, denn wegen des unmittelbaren Zusammenhangs mit der Leistung ist Entgelt auch eine Ersatzleistung, welche die Entgeltszahlung des Leistungsempfängers ersetzt (vgl. bereits BFH-Urteil vom 22. November 1962 V 192/60 U, BFHE 76, 298, BStBl III 1963, 106).
  • OLG Celle, 05.12.2001 - 9 U 204/01

    Begriff der Überschuldung; Berücksichtigung des Firmenwerts, und eines

    Nichts anderes ergibt sich aus der von der Klägerin angeführten Entscheidung des BFH (BStBl. III 1963, 106): Der BFH hat hier gerade den Charakter einer steuerbaren Leistung für den Fall abgelehnt, dass ein Händler für die Verletzung seines Alleinverkaufsrechts in einem bestimmten Bezirk von einem fremden Händler eine Entschädigung erhielt, die auf umfassenden vertraglichen Vereinbarungen der Herstellerfirma mit Händlern beruhte; dies sei kein Entgelt für einen Leistungsaustausch, sondern echter Schadensersatz.
  • LAG Hamm, 27.11.1975 - 8 Sa 788/72

    Verstoß gegen die Mandantenschutzklausel; Aufrechnung einer Vertragsstrafe mit

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